Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

    Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Ohrdruf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)