Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Friedrichroda - Bauverwaltung
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 03623 330-122(Liegenschaften)
Fax: +49 3623 330-211
Telefon Festnetz: 03623 330-119(Leitung Bauverwaltung)
Telefon Festnetz: 03623 330-121(Hoch- und Tiefbau)
E-Mail: bauverwaltung@friedrichroda.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Friedrichroda
Empfänger: Stadt Friedrichroda
IBAN: DE02 8205 2020 0400 0000 40
BIC: HELADEF1GTH
Bankinstitut: Kreissparkasse Gotha
Weitere Informationen
Stichwörter
Bau, Bauamt, Bauen, Bauhof, Fachbereich Bauverwaltung, Liegenschaftsmanagement Hochbau Hausmeister Gebäude Instandhaltung Werterhaltung, Stadtumbau, Soziale Stadt, Innenstadtmodernisierungsprogramm, Wirtschaft Kultur Tourismus Kreisentwicklung Regionalplanung Wohnungsbauförderung Kreiswegewart, Wohungsbauförderung Wohnberechtigungsschein
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Einzug anzeigen, Einziehen in gebaute Anlage, Bauvorhaben, Nutzungsaufnahme, Nutzung, Bauzustand, Bauüberwachung, Fertigstellung, Einzug in das Haus