Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz
Adresse
Postanschrift
Markt 8
99706 Sondershausen
Öffnungszeiten
Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 03632 741-540
Telefon Festnetz: 03632 741-601
Fax: 03632 741-88601
E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de
E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de
E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de
Internet
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Einzug in das Haus, Einziehen in gebaute Anlage, Nutzung, Einzug anzeigen, Bauüberwachung, Fertigstellung, Nutzungsaufnahme, Bauzustand, Bauvorhaben