Anzeige der Nutzungsaufnahme Entgegennahme

    Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

    Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03632 741-88601

    Telefon Festnetz: 03632 741-601

    Telefon Festnetz: 03632 741-540

    E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de

    E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de

    E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Stichwörter

    Bauvorhaben, Einzug anzeigen, Einzug in das Haus, Nutzungsaufnahme, Bauüberwachung, Bauzustand, Fertigstellung, Einziehen in gebaute Anlage, Nutzung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English