Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linie:- Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
Stichwörter
Einzug in das Haus, Einziehen in gebaute Anlage, Nutzung, Einzug anzeigen, Bauüberwachung, Fertigstellung, Nutzungsaufnahme, Bauzustand, Bauvorhaben