Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Weimar - Bauaufsichtsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
Anzahl: 30 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 2014
99423 Weimar
Postfachadresse
Postfach 2014
99401 Weimar
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: geschlossen Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger Terminabsprache.
Kontakt
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023
Stichwörter
Bauvorhaben, Einzug anzeigen, Einzug in das Haus, Nutzungsaufnahme, Bauüberwachung, Bauzustand, Fertigstellung, Einziehen in gebaute Anlage, Nutzung