Bauen - Anzeige des Baubeginns
Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:
Beginn der Ausführung des Vorhabens
Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Dr.-Scheube-Str. 6
07973 Greiz
Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.
Öffnungszeiten
Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr eines Vorhabens.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023
Stichwörter
weiterbauen, Beginn Beseitigung, Baubeginnsanzeige, Beginn Abbrucharbeiten, Abriss, Beginn Bauausführung, Abriss nach Unterbrechung, abreißen, Baubeginn, Wiederaufnahme nach Unterbrechung, Bauschutt beseitigen