Bauen - Anzeige des Baubeginns
Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Beschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:
Beginn der Ausführung des Vorhabens
Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Linie:- Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anlage 04: Baubeginnsanzeige nach § 71 Abs. 8 ThürBO - (Thüringen)
Stichwörter
Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr eines Vorhabens.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023
Stichwörter
Abriss, Bauschutt beseitigen, Baubeginnsanzeige, Abriss nach Unterbrechung, Beginn Abbrucharbeiten, Beginn Beseitigung, abreißen, weiterbauen, Baubeginn, Beginn Bauausführung, Wiederaufnahme nach Unterbrechung