Anzeige des Baubeginns Entgegennahme

    Bauen - Anzeige des Baubeginns

    Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:

    Beginn der Ausführung des Vorhabens

    Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-601

    Fax: 03632 741-88601

    Telefon Festnetz: 03632 741-540

    E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de

    E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de

    E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Roßleben-Wiehe - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulplatz 6

    06571 Roßleben-Wiehe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Stadtverwaltung
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Lediglich das Erdgeschoss ist Rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034672 863-490

    Telefon Festnetz: 034672 863-400

    E-Mail: bauamt@rossleben-wiehe.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Sie sind Bauherr eines Vorhabens. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Abriss, Beginn Beseitigung, Bauschutt beseitigen, Baubeginnsanzeige, abreißen, Wiederaufnahme nach Unterbrechung, Baubeginn, weiterbauen, Beginn Bauausführung, Beginn Abbrucharbeiten, Abriss nach Unterbrechung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de