Anzeige des Baubeginns Entgegennahme

    Bauen - Anzeige des Baubeginns

    Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

    Beschreibung

    Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:

    Beginn der Ausführung des Vorhabens

    Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Mühlhausen/Thüringen - Untere Bauaufsichtsbehörde/Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstraße 25

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Hausanschrift

    Neue Straße 10

    99974 Mühlhausen/Thüringen

    Postfachadresse

    Postfach 1243

    99962 Mühlhausen/Thüringen

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Gesonderte Termine während der Dienstzeiten sind nach Vereinbarung möglich. Hinweis: Neben den einheitlichen Öffnungszeiten gelten für Stadtbibliothek und Bürgerbüro gesonderte Sprechzeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03601 452-317

    Fax: 03601 452-314

    E-Mail: Stadtentwicklung-Bauordnung@muehlhausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Sie sind Bauherr eines Vorhabens. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Baubeginnanzeige muss mindestens eine Woche vor Baubeginn in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Abriss, Beginn Beseitigung, Bauschutt beseitigen, Baubeginnsanzeige, abreißen, Wiederaufnahme nach Unterbrechung, Baubeginn, weiterbauen, Beginn Bauausführung, Beginn Abbrucharbeiten, Abriss nach Unterbrechung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de