Bauen - Antrag auf Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis
Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Löschung kann von Amts wegen durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder auf Antrag eines Grundstückeigentümers.
Beschreibung
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der sich der oder die Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Das Grundstück wird durch die Baulast »belastet«.
Rechtsgrundlage für Baulasten ist § 82 der Thüringer Bauordnung (ThürBauO). Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.
Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Löschung kann von Amts wegen durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder auf Antrag eines Grundstückeigentümers. Die Aufgabe der Baulast erfolgt durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde. Vor dem Verzicht werden der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Für das Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis auf Antrag des Grundstückseigentümers fallen Gebühren an.
Zuständigkeit
an die untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht
Beschreibung
Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
Anzahl: 60
Gebühren: nein
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 243
Bus: 206
Bus: 242
Bus: 220
Bus: 209
Bus: 201
Bus: 208
Bus: 200
Bus: 211
Bus: 210
Bus: 216
Bus: 211
Bus: 205
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Der Verzicht auf eine Baulast wird durch die Bauaufsichtsbehörde erklärt, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023