Baulast Löschung

    Bauen - Antrag auf Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis

    Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Löschung kann von Amts wegen durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder auf Antrag eines Grundstückeigentümers.

    Beschreibung

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der sich der oder die Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Das Grundstück wird durch die Baulast »belastet«.

    Rechtsgrundlage für Baulasten ist § 82 der Thüringer Bauordnung (ThürBauO). Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

    Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Löschung kann von Amts wegen durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder auf Antrag eines Grundstückeigentümers. Die Aufgabe der Baulast erfolgt durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde. Vor dem Verzicht werden der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

    Für das Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis auf Antrag des Grundstückseigentümers fallen Gebühren an.

    Zuständigkeit

    an die untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Bauaufsichtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schwanseestraße/Stadtverwaltung
      Anzahl: 30  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung
      Linie:
      • Bus: Schwanseestraße/ Stadtverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: geschlossen Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: nach vorheriger Terminabsprache.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-825

    Fax: 03643 762-822

    E-Mail: bauaufsichtsamt@stadtweimar.de

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Der Verzicht auf eine Baulast wird durch die Bauaufsichtsbehörde erklärt, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Stichwörter

    Vereinigungsbaulast löschen, Grundstück kaufen, Baulast löschen, Abstandsbaulast löschen, Baulastenverzeichnis, Grundstück bebauen, Grundstück Baulast löschen, Wegebaulast löschen, Bauaufsichtsbehörde, bauen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de