Baulast Auskunft Einsicht

    Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

    Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis - allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 43 - Bauordnung und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Amtsplatz 8

    04626 Schmölln

    Haltestellen

    • Haltestelle: Markt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie R

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: * Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mitvorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182und -184.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-403

    Fax: 03447 586-425

    E-Mail: bauordnung@altenburgerland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Baulastenverzeichnis, Grundstück bebauen, Grundstück kaufen, Wegebaulast, Grundstück besitzen, Abstandsbaulast, bauen, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast, Baulast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de