• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Baulast Auskunft Einsicht

Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

Beschreibung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Ansprechpartner

Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Scheube-Str. 6

07973 Greiz

Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

Öffnungszeiten

Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

Version

Technisch erstellt am 07.08.2023

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Voraussetzungen

Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

Version

Technisch erstellt am 28.09.2023

Technisch geändert am 19.08.2024

Stichwörter

Baulast, Grundstück kaufen, Grundstück bebauen, bauen, Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Baulastenverzeichnis, Wegebaulast, Grundstück besitzen, Vereinigungsbaulast

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024