Baulast Auskunft Einsicht

    Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

    Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    07903 Schleiz

    Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: bauordnung@lrasok.thueringen.de

    Telefon Festnetz: 03663 488-812

    Fax: 03663 488-495

    Formulare

    Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Baulasten

    Stichwörter

    Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz

    Version

    Technisch erstellt am 28.12.2009 (von: Diana Schmidt)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice, LRA_SOK)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:

    Auskunft aus dem Baulastenregister:

    • Antrag
    • aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
    • Nachweis für das berechtigte Interesse (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist), ggf. Kaufvertrag, Vollmacht

    Auskunft aus dem Baulastenregister:

    • Antrag
    • aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
    • Nachweis für das berechtigte Interesse (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist), ggf. Kaufvertrag, Vollmacht

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:

    Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.

    Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.

    Voraussetzungen

    Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:

    ca. 2 Wochen

    ca. 2 Wochen

    Kosten

    Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

    Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:

    pro Flurstück 25 Euro

    pro Flurstück 25 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 28.09.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)