Baulast Auskunft Einsicht

    Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

    Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis - allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03663 488-495

    Telefon Festnetz: 03663 488-812

    E-Mail: bauordnung@lrasok.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Baulastauskunft
    Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Bauordnung

    Stichwörter

    Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:

    Auskunft aus dem Baulastenregister:

    • Antrag
    • aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
    • Nachweis für das berechtigte Interesse (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist), ggf. Kaufvertrag, Vollmacht

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:

    Voraussetzungen

    Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 28.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Stichwörter

    Wegebaulast, Baulast, Grundstück kaufen, Baulastenverzeichnis, bauen, Abstandsbaulast, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast, Grundstück bebauen, Grundstück besitzen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English