Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Beschreibung
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.
Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis – allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Baulastauskunft
Art. 13 DSGVO - Merkblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten - Baulasten
Stichwörter
Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
Auskunft aus dem Baulastenregister:
- Antrag
- aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
- Nachweis für das berechtigte Interesse (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist), ggf. Kaufvertrag, Vollmacht
Auskunft aus dem Baulastenregister:
- Antrag
- aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
- Nachweis für das berechtigte Interesse (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist), ggf. Kaufvertrag, Vollmacht
Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
Voraussetzungen
Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
ca. 2 Wochen
ca. 2 Wochen
Kosten
Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Ergänzende Hinweise für den Saale-Orla-Kreis:
pro Flurstück 25 Euro
pro Flurstück 25 Euro
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024