Baulast Auskunft Einsicht

    Bauen - Antrag auf Auskunft / Einsicht / Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

    Wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, können Sie in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

    Beschreibung

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der Sie sich als Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

    Baulasten können den Wert oder die Nutzbarkeit eines Grundstücks beeinflussen. Es ist daher sinnvoll, sich beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstücks darüber zu informieren, ob ein Grundstück mit einer oder mehreren Baulasten belastet ist. Dazu erteilt Ihne die zuständige Behörde Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis - allerdings nur dann, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Auf Antrag kann Ihnen ein Auszug aus dem Verzeichnis angefertigt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03632 741-540

    Telefon Festnetz: 03632 741-601

    Fax: 03632 741-88601

    E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de

    E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de

    E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme und Auskunft müssen Sie gegenüber der Bauaufsichtsbehörde begründen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Auskunft und das Anfertigen eines Auszugs fallen Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Baulastenverzeichnis, Grundstück bebauen, Grundstück kaufen, Wegebaulast, Grundstück besitzen, Abstandsbaulast, bauen, Bauaufsichtsbehörde, Vereinigungsbaulast, Baulast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Sprache: de