sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder als alleinerziehende Person benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Form der Hilfen zur Erziehung vom Jugendamt.

    Beschreibung

    Sozialpädagogische Familienhilfe findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Die Gestaltung der Hilfe orientiert sich an dem konkreten Alltag der Familie.
    Besonders unterstützend ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für alleinerziehende Personen, die durch die Bewältigung des familiären Alltags stark belastet sind.
    Es werden mit der Familie individuelle Ziele erarbeitet, die sich an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder orientieren. Ziele können sein:

    • Wiederherstellung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
    • Aufdecken von Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder
    • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
    • Stärkung des Selbstwertgefühls
    • Stärkung der Konfliktfähigkeit
    • Verbesserung der Beziehungen untereinander

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst, Jugendgerichtshilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 60  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-629(Sekretariat)

    E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sozialpädagogische Familienhilfe muss den betroffenen Kindern helfen.
    Bei diesen Problemen kann die Sozialpädagogische Familienhilfe Sie unterstützen:

    • Sie haben Probleme mit der Organisation des Alltags.
    • Sie brauchen Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärztinnen und Ärzten.
    • Sie haben Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung Ihrer Kinder.

    Eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg der Leistung ist Ihre Bereitschaft, Hilfe anzunehmen und an Veränderungen mitzuarbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an die zuständige Stelle. Sie entscheidet, ob Hilfen zur Erziehung sinnvoll sind und welche Hilfen in Frage kommen.
    Die zuständige Stelle hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
    Wenn die Hilfe zur Erziehung bewilligt ist, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die Hilfen zur Erziehung in Ihrem Fall gestaltet werden soll. Wichtig ist, dass alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweis: 
    Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2024

    Stichwörter

    Jugendamt, Trennung, Streit, Probleme, Erziehungshilfe, Erziehungsberatung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de