Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung
Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Beschreibung
Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
07903 Schleiz
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 13 55
07903 Schleiz
Hausanschrift
Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 73 ThürBO
Stichwörter
Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz
Formulare
Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.
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Voraussetzungen
Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024