Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

    Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Saale-Orla-Kreis - Fachdienst Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Oschitzer Straße 4

    07907 Schleiz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu
      Linie:
      • Bus: Bitte informieren Sie sich aktuell unter: www.kombus-online.eu

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 13 55

    07903 Schleiz

    Öffnungszeiten

    Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr u. 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03663 488-495

    Telefon Festnetz: 03663 488-812

    E-Mail: bauordnung@lrasok.thueringen.de

    Formulare

    Antrag auf Teilbaugenehmigung nach § 73 ThürBO

    Stichwörter

    Bauordnung Baulasten TÖB GIS Denkmalschutz

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Formulare

    Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Hinweise für Saale-Orla-Kreis: Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.

    Die Antragsformulare finden Sie im Bereich "Formulare" auf dieser Seite.

    Voraussetzungen

    Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Gebäude, Baugenehmigung, bauen, Baubeginn vor Baugenehmigung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Bauantrag, bauliche Anlagen, Teilbaugenehmigung, Errichtung, Baugenehmigungsverfahren, Bauvorhaben

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de