Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

    Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Aktuelles

    Die Untere Bauaufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie der Nutzung und Instandhaltung baulicher Anlagen (Baugenehmigungen, Bauvorbescheide, Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohneigentum).

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstrasse 28

    99510 Apolda

    Parkplatz: Innenhof des Landratsamtes/ Einfahrt Ackerwand
    Anzahl: 200
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag mit Termin Dienstag mit Termin Mittwoch mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich) Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassungsbehörde, Ausländerbehörde) Freitag mit Termin (Zahlungen am Automaten möglich)

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2023 (von: Franke, Nele)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Franke, Nele)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)