Errichtung von Anlagen Teilgenehmigung

    Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

    Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.

    Beschreibung

    Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Bauaufsicht

    Beschreibung

    Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Genehmigung, Kontrolle und Überwachung von Bauvorhaben werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauaufsicht durchgeführt. Dies betrifft vor allem die Erteilung von Baugenehmigungen, Bauanzeigen, Abbruchgenehmigungen, Genehmigungen für Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen sowie die Eintragung von Baulasten. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten erfolgt eine Bauabnahme, bei der die Einhaltung der Auflagen der Baugenehmigung kontrolliert wird. Diese und weitere anlassbezogene Baukontrollen werden ebenfalls von der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Behindertenparkplatz: gegenüber dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 60
    Gebühren: nein

    Bahnhof

    Regionalbahn: Regio Südost


    Busbahnhof

    Bus: 243

    Bus: 206

    Bus: 242

    Bus: 220

    Bus: 209

    Bus: 201

    Bus: 208

    Bus: 200

    Bus: 211

    Bus: 210

    Bus: 216

    Bus: 211

    Bus: 205


    Wielandstraße

    Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2013 (von: Vollrath, Stefanie)

    Technisch geändert am 30.01.2024 (von: Wilke, Bianca)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Formulare

    Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)