Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung
Um bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen.
Beschreibung
Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Beschreibung
Vorhabenprüfung
Prüfung technischer Nachweise
Bauausführung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parken in der Zabelstraße möglich
Anzahl: 0
Gebühren: ja
Hauptbahnhof
Straßenbahn: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024