• Hirschfeld (Landkreis Greiz, Thüringen)
Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Beschreibung

Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.

Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Ansprechpartner

Landratsamt Greiz - Untere Bauaufsichtsbehörde

Adresse

Hausanschrift

Dr.-Scheube-Str. 6

07973 Greiz

Der Standort befindet sich gegenüber dem Hauptgebäude des Landratsamtes Greiz.

Öffnungszeiten

Servicezeiten ab 01.01.2025 Montag        9 - 13 Uhr Dienstag      9 - 12 Uhr; 13 - 17 Uhr Mittwoch     13 - 16 Uhr Donnerstag  9 - 12 Uhr; 13 - 18 Uhr Freitag          9 - 13 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Internet

Stichwörter

Bauen, Bauordnung, Fachbereich Bauverwaltung

Version

Technisch erstellt am 07.08.2023

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

erforderliche Unterlagen

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte 
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Formulare

Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Voraussetzungen

Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.

Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

Version

Technisch erstellt am 15.09.2023

Technisch geändert am 19.08.2024

Stichwörter

Bauanlagen beseitigen, Teilbaugenehmigung, Bauanlagen ändern, bauliche Anlagen ändern, Bauvorhaben, Bauanlagen, bauliche Anlagen beseitigen, Baubeginn vor Bauantrag, Teilgenehmigung, vorzeitiger Baubeginn, Baugenehmigung, bauen, Baubeginn vor Baugenehmigung, Baugenehmigungsverfahren, Teibaugenehmigung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024