Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

    Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

    Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.

    Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kyffhäuserkreis - III.2.2 Sachgebiet Bauaufsicht / Denkmalschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 8

    99706 Sondershausen

    Öffnungszeiten

    Di. 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03632 741-88601

    Telefon Festnetz: 03632 741-601

    Telefon Festnetz: 03632 741-540

    E-Mail: baulasten@kyffhaeuser.de

    E-Mail: bauverwaltung@kyffhaeuser.de

    E-Mail: denkmalschutz@kyffhaeuser.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte 
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.

    Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.

    Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 15.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2023

    Stichwörter

    Baugenehmigungsverfahren, bauliche Anlagen beseitigen, Teilbaugenehmigung, Bauanlagen ändern, Teilgenehmigung, Baubeginn vor Bauantrag, Teibaugenehmigung, Bauvorhaben, Bauanlagen beseitigen, vorzeitiger Baubeginn, bauliche Anlagen ändern, Baubeginn vor Baugenehmigung, Baugenehmigung, bauen, Bauanlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English