Änderung von Anlagen Teilgenehmigung

    Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

    Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.

    Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
    Anzahl: 0
    Gebühren: nein

    Landratsamt

    Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6500

    Fax: 03695 61-6599

    E-Mail: bauordnung.strassenbau@wartburgkreis.de

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2009 (von: Frank Schubert)

    Technisch geändert am 02.08.2024 (von: Fischer, Jana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 52 - Bauordnung und Untere Denkmalbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 22

    99817 Eisenach

    Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
    Anzahl: 308
    Gebühren: ja


    Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
    Anzahl: 252
    Gebühren: ja

    Markt / Alexanderstraße

    Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15


    Markt (Georgenkirche)

    Bus: Wartburgcity-Linie: 13

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr  Mi.  09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.  07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr.  08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2010 (von: Manja Windloff-Döll)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Brandau, Cornelia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte 
    • Lageplan
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

    Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

    Formulare

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.

    Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

    Voraussetzungen

    Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.

    Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.09.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)