Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Beschreibung
Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.
Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Wartburgkreis - Bauordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Landratsamt
Bus: Stadtlinie A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: und nach Vereinbarung Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Bankverbindung
Landratsamt Wartburgkreis
Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis
IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10
BIC: HELADEF1WAK
Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.
Stadtverwaltung Eisenach - Fachdienst 52 - Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Markt, Ecke Georgenstraße
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: City-Parkhaus, Sommerstraße
Anzahl: 308
Gebühren: ja
Parkplatz: Parkhaus "Am Markt", Hinter der Mauer 3
Anzahl: 252
Gebühren: ja
Markt / Alexanderstraße
Bus: KVG-Stadt-Linien: 1, 2, 5, 6a, 7, 8, 9, 12b, 15
Markt (Georgenkirche)
Bus: Wartburgcity-Linie: 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr  Mi.  09:00 - 12:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr.  09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Unser Bürgerbüro hat zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Di.  08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mi.  07:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr.  08:00 - 13:00 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Formulare
Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.
Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024