Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Mit der Teilbaugenehmigung können Sie vor der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten zur Änderung von Bauabschnitten beginnen. Hierzu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Beschreibung
Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.
Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: 1. Samstag im Monat 09:00 - 12:00 Uhr (Einwohnermelde-, Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde) Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03681 742432(Sachgebietsleitung Bauaufsicht)
Telefon Festnetz: 03681 742430(SB Baugenehmigungsverfahren)
Telefon Festnetz: 03681 742433(SB Baulasten/ Aktenführung)
Fax: 03681 742724
E-Mail: bauaufsicht@stadtsuhl.de
Weitere Informationen
Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Formulare
Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.
Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.
Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 19.08.2024
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