Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen
Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer Thüringer Hochschule für ein Studium bewerben, wird geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Hochschule haben.
Beschreibung
Wenn Sie mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an einer staatlichen Hochschule studieren möchten, muss Ihr Abschluss für die Zulassung zum Studium in Deutschland qualifiziert sein.
Die staatlichen Hochschulen stellen Informationen und Beratungsangebote zu diesen Voraussetzungen für Sie auf Ihren Webseiten bereit.
Einige Hochschulen haben die Prüfung ausländischer Zeugnisse an bestimmte Servicestellen ausgelagert, zum Beispiel uni-assist e.V..
Über das Portal Anabin - Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse können Sie sich selbst über die Anerkennung Ihres Abschlusses in Deutschland vorab informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.
Ansprechpartner
Für Thüringen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Allgemeine Bewerbungsunterlagen (je nach Studiengang, beziehungsweise Regeln der Hochschulen), dazu gehören alle bisherigen Schulabschluss und Hochschulzeugnisse, übersetzt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hochschule und in beglaubigter Kopie
- ein Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse für die jeweilige Studiengangsprache
- gegebenenfalls erforderliche Zertifikate Akademischer Prüfstellen (APS-Zertifikat)
Voraussetzungen
- Sie haben einen Schulabschluss, der nicht an einer deutschen Schule erworben wurde oder einen ausländischen Hochschulabschluss.
- Sie müssen sich form und fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben.
- Bei der Dualen Hochschule Gera-Eisenach erfolgt die Bewerbung über den Praxispartner.
Rechtsgrundlage(n)
gegebenenfalls Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Rechtsbehelf
Gegen den Ablehnungsbescheid aufgrund einer nicht festgestellten Zugangsberechtigung im Ergebnis der Prüfung der ausländischen Qualifikationsdokumente können Sie Widerspruch einlegen.
Wird die Entscheidung der Hochschule nicht in Ihrem Sinne geändert, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich mit einem ausländischen Zeugnis für ein Studium in Thüringen bewerben wollen, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Webseiten der einzelnen Hochschulen, da die Bewerbungsverfahren und -fristen der Hochschulen unterschiedlich geregelt sind. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerberportal der jeweiligen Hochschule oder – in Fällen, in denen die Unterlagen durch uni-assist e.V,. geprüft werden – über das Bewerberportal von uni-assist.
Bei der Dualen Hochschule Gera-Eisenach erfolgt die Bewerbung über den Praxispartner.
Fristen
Die Bewerbungsfristen werden von den einzelnen Hochschulen festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist abhängig vom jeweiligen Bewerbungsverfahren. Eine einheitliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
Wurde der Antrag beziehungsweise die Bewerbung fristgerecht und in der richtigen Art sowie vollständig bis zum Bewerbungsstichtag eingereicht, stellt die Hochschule die Beteiligung am jeweiligen Zulassungsverfahren sicher.
Kosten
Für die Prüfung der ausländischen Qualifikationsnachweise kann es bei einigen Hochschulen eine gesonderte (Bearbeitungs-) Gebühr geben.
Sofern die Unterlagen für Ihren Studiengang über uni-assist e.V. geprüft werden, fallen dort Kosten an.
Weitere Informationen
Bewerbungsfristen, -anforderungen und -abläufe beschreiben die Hochschulen in der Regel ausführlich auf ihren Webseiten. Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet anabin, das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
Bemerkungen
Informationen sind in der Regel auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 24.08.2023