Exmatrikulation Bescheinigung

    Exmatrikulation bescheinigen lassen

    Möchten oder müssen Sie Ihr Studium beenden? Dann können Sie eine Exmatrikulation an Ihrer Hochschule beantragen.

    Beschreibung

    Studierende können auf eigenen Wunsch eine Exmatrikulation beantragen. Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.

    Die Exmatrikulation erfolgt mit Wirkung zum beantragten Zeitpunkt oder zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation auf Antrag ist in der Regel nur im gleichen Semester möglich.

    Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Renten- und Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem für die Rentenversicherung, das BAföG-Amt, die Kindergeldstelle oder für die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

    Die Bescheinigung dient Ihnen gleichzeitig als Nachweis über die jeweilige Studienzeit an der Hochschule.

    Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel, wenn der aktuelle Semesterbeitrag oder fällige Gebühren nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden und auch auf einen Säumnisbescheid nicht reagiert wurde. Wenn Sie ihr Studium abgeschlossen oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden haben, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen, wenn Sie die Exmatrikulation nicht selbst Studierenden beantragt haben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.

    Ansprechpartner

    Technische Universität Ilmenau - Akademisches Service Center

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100565

    98694 Ilmenau

    Hausanschrift

    Ehrenbergstraße 29

    98693 Ilmenau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3677 69-0

    E-Mail: studierendensekretariat@tu-ilmenau.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Exmatrikulation

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Exmatrikulation

    Voraussetzungen

    Sie müssen eingeschriebene Studierende beziehungsweise eingeschriebener Studierender an einer Hochschule sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer selbst beantragten Exmatrikulation besteht in der Regel kein Erfordernis für einen Rechtsbehelf.

    Gegen eine Exmatrikulation von Amts wegen können Sie Widerspruch eingelegen.

    Wird die Entscheidung der Hochschule nicht in Ihrem Sinne geändert, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Einen Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bei der Hochschule, bei Sie eingeschrieben sind.
    • Nach durchgeführter Exmatrikulation wird eine entsprechende Renten und Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
    • Mit Beantragung der Exmatrikulation sind gegebenenfalls bestimmte Abmeldebestätigungen einzuholen.
    • An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach wird zudem der Praxispartner über die Exmatrikulation informiert, der daraufhin ein Sonderkündigungsrecht bezüglich des Ausbildungsvertrages geltend machen kann.

    Fristen

    Die Exmatrikulation können Sie jederzeit im Laufe des Semesters beantragen. Empfehlenswert ist die Beantragung innerhalb der Rückmeldefrist, wenn Sie sich zum Ende des Semesters exmatrikulieren lassen wollen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation in wenigen Tagen bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.

    Kosten

    Die Beantragung einer Exmatrikulation sowie die Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung sind für Sie gebührenfrei.

    Bemerkungen

    Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben. Somit haben Sie keinen Zugriff mehr auf verschiedene Dienste der Hochschule, zum Beispiel Studentische E-Mail. Sichern Sie daher vorher alle Ihre wichtigen Daten. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule. Bewahren Sie diese daher gut auf.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft am 24.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 14.09.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 04.10.2023 (von: Endler, Michaela)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)