• Am Ettersberg (Landkreis Weimarer Land, Thüringen)
Umsatzsteuerheft Ausstellung

Umsatzsteuerheft beantragen

Wenn Sie als Unternehmer ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit ein Umsatzsteuerheft bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Als Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegwerbe betrieben, sind Sie verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

zuständige Stelle

Finanzamt

Ansprechpartner

Finanzamt Jena

Adresse

Hausanschrift

Leutragraben 8

07743 Jena

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3626-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr   Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr   Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner ; Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3626-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr   Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr   Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner

Kontakt

Telefon Festnetz: 0361 573626-000

Fax: 0361 573626-653

E-Mail: poststelle@finanzamt-jena.thueringen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 23.11.2006

Technisch geändert am 07.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
  • Reisegewerbekarte, falls vorhanden 

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

Kosten

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

Hinweise (Besonderheiten)

Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt, wenn Sie:

  • eine gewerbliche Niederlassung im Inland haben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
  • Ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuern oder
  • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
  • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen beziehungsweise freiwillig Bücher führen.

Gültigkeitsgebiet

Thüringen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 07.12.2023

Version

Technisch erstellt am 29.08.2023

Technisch geändert am 15.12.2023

Stichwörter

Gewerbeausübung, Aufzeichnungspflicht, ambulantes Gewerbe, Reisegewerbekarte, Finanzamt, Grundaufzeichnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 26.03.2019

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 08.03.2024