Umsatzsteuerheft Ausstellung

    Umsatzsteuerheft beantragen

    Wenn Sie als Unternehmer ein Reisegewerbe betreiben, müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit ein Umsatzsteuerheft bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Als Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein sogenanntes Reisegwerbe betrieben, sind Sie verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

    zuständige Stelle

    Finanzamt

    Ansprechpartner

    Finanzamt Südthüringen

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Liebknecht-Straße 4

    98527 Suhl

    Öffnungszeiten

    Während unserer Telefonzeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall. Eine persönliche Vorsprache im Finanzamt, ohne vorherige Terminvereinbarung, ist leider nicht möglich. 0361 57 3619-900 Telefonzeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr * Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr *Es sind ausschließlich die Telefonauskunft, die Finanzkassen und die Vollstreckungsstellen erreichbar. Ansprechpartner

    Kontakt

    Fax: 0361 573619-512

    Telefon Festnetz: 0361 573619-900

    E-Mail: poststelle@finanzamt-sued.thueringen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
    • Reisegewerbekarte, falls vorhanden 

    Voraussetzungen

    • Wohnsitz in Deutschland
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen.

    Kosten

    Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Führung des Umsatzsteuerheftes gilt, wenn Sie:

    • eine gewerbliche Niederlassung im Inland haben und den Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nachkommen oder
    • Ihre Umsätze nach den Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe besteuern oder
    • mit Zeitungen und Zeitschriften handeln oder
    • gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen beziehungsweise freiwillig Bücher führen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 07.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Stichwörter

    Aufzeichnungspflicht, Gewerbeausübung, Reisegewerbekarte, ambulantes Gewerbe, Grundaufzeichnung, Finanzamt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de