Unternehmen steuerlich abmelden
Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte einstellen oder verlegen, müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt informieren.
Beschreibung
Bei vorläufiger oder endgültiger Einstellung beziehungsweise der Verlegung Ihrer
- gewerblichen Tätigkeit,
- selbständigen (freiberuflichen) Tätigkeit oder
- land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit
benötigt das Finanzamt eine umgehende Information. Gleiches gilt bei
- Beendigung der Beteiligung an einer Personengesellschaft,
- Auflösung einer Körperschaft oder
- Auflösung eines Vereins oder einer Vereinigung (zum Beispiel Bau-Arbeitsgemeinschaften).
Wenn Sie Ihr Gewerbe, Ihre land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine Betriebsstätte bei der Gemeinde abmelden oder ummelden, gibt die Gemeinde diese Information an das Finanzamt weiter und Sie müssen nichts weiter veranlassen.
In allen anderen Fällen müssen Sie selbst das Finanzamt informieren.
Zuständigkeit
Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche des Bundeszentralamts für Steuern.
Ansprechpartner
Finanzamt Pößneck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Servicezeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch: 0361 57 3624-900 Servicezeiten Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter. Ansprechpartner
Kontakt
Fax: 0361 573624-430
Telefon Festnetz: 0361 573624-000
Internet
erforderliche Unterlagen
mit der Ab- oder Ummeldung in Zusammenhang stehende Verträge oder Beschlüsse
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die steuerliche Abmeldung oder Verlegung Ihres Unternehmens oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit sollten Sie möglichst schriftlich mit einem einfachen Brief vornehmen. Ein Vordruck ist nicht zu verwenden.
Fristen
Regelmäßig innerhalb eines Monats erfolgt die Information des Finanzamtes.
Im Falle der Auflösung einer Körperschaft, einer Vereinigung oder einer Vermögensmasse gilt eine Frist von einem Monat nach Eintritt des meldepflichtigen Ereignisses. Diese Frist müssen Sie auch im Fall der Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes beachten.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Finanzministerium am 07.12.2023
Stichwörter
Beendigung, Finanzamt, Verkauf Unternehmen, Betriebsstätte, Verlegung, Aufgabe