Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Ordnungsamt

    Beschreibung

    Neben der Zulassung von Heilpraktikern, der Anerkennung der Gemeinnützigkeit für Kleingartenvereine, der Genehmigung zur Durchführung öffentlicher Motorsportveranstaltungen sowie überörtlicher Sammlungen von Geld- und Sachspenden ist die Arbeit des Ordnungsamtes vor allem geprägt durch die folgenden Aufgabenbereiche:

    • Brand- und Katastrophenschutz
    • Rettungsdienst
    • Bußgeldstelle
    • Fischereibehörde
    • Gewerbebehörde
    • Jagdbehörde
    • Waffenbehörde
    • Versammlungsbehörde

    Namensänderungsbehörde
    Die Änderung des Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (z.B. bei Eheschließung oder Ehescheidung) kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragt werden. Die Beratung hierzu und die Antragsbearbeitung erfolgt in der Namensänderungsbehörde.

    Staatsangehörigkeitsbehörde
    Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist für Anliegen hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit (einschließlich Einbürgerung), des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit / Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit zuständig. Auch Anträge auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweis werden hier bearbeitet.

    Standesamtsaufsicht
    Die Standesamtsaufsicht übt die Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis Sömmerda aus. Zu den Aufgaben der Standesamtsaufsicht gehört unter anderem die Beratung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten, die Prüfung der Fortbildungsverpflichtung der Standesbeamten, die Fortführung der Zweitbücher der Personenstandsbücher oder Durchführung von/Beitritt zu gerichtlichen Verfahren im Personenstandsrecht.

    Fachaufsicht über die kreisangehörigen Melde-, Pass- und Ausweisbehörden
    Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden des Landkreises Sömmerda werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben insbesondere in rechtlich schwierigen Fällen, von der Fachaufsicht unterstützt. Ziel der Aufsicht ist die Gewährleistung der Recht- und Zweckmäßigkeit der Aufgabenerfüllung durch die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    99610 Sömmerda

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang des Verwaltungsgebäudes
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Verwaltungsgebäude
      Anzahl: 6  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: 243
      • Bus: 242
      • Bus: 210
      • Bus: 208
      • Bus: 270
      • Bus: 201
      • Bus: 211
      • Bus: 216
      • Bus: 212
      • Bus: 205
    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-331

    E-Mail: ordnungsamt@lra-soemmerda.de

    E-Mail: staatsangehoerigkeitsbehoerde@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
    • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
    • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

    Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

    Voraussetzungen

    Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

    Fristen

    Gültigkeit

    • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
    • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Ausstellung

    • Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Hinweise: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    • für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00
    • für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
      • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR - 101 Euro/ 123,00 Euro
      • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR - 68,50 Euro / 90,50 Euro
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
    • für einen vorläufigen Reisepass: EUR - 70 Euro
    • -

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Version

    Technisch geändert am 01.01.2024

    Stichwörter

    vorläufiger Reisepass, Verlust, Einreise, Ausland, verloren, Verloren, Diebstahl, Reisepaß

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de