Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass mit 48-Seiten beantragen

    Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. 

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt.

    Ansprechpartner

    Für Bürgel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
      • Hinweis: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
    • gegebenenfalls bisheriger Reisepass
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Sie sind deutscher Staatsbürger.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
    • Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    • Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.

    Fristen

    Geltungsdauer:

    • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
    • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    • Reisepass: ca. 4 Wochen
    • Express-Reisepass: innerhalb von 3 Werktagen

    Kosten

    Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres:

    •  Reisepass – 48 Seiten: 59,50 Euro
    •  Express-Reisepass – 48 Seiten: 91,50 Euro

     Antragstellung nach Vollendung des 24. Lebensjahres:

    •  Reisepass – 48 Seiten: 92 Euro
    •  Express-Reisepass – 48 Seiten: 124 Euro

     Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    •  die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    •  Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (zum Beispiel Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales am 17.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 29.08.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)