Hortgebühren Festsetzung

    Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen

    Hier erhalten Sie Informationen über die Festsetzung der Hortgebühren.

    Beschreibung

    Für jedes Ihrer Kinder, das zur Betreuung im Hort angemeldet wurde, ist im Voraus eine Gebühr für die Hortbetreuung zu zahlen. Hierbei werden Ihr Einkommen und die Anzahl Ihrer Kinder in angemessener Weise berücksichtigt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Schulen, Soziales und Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 7

    07407 Rudolstadt

    Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Behindertenparkplatz: Markt
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Breitscheidstraße 133
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3672 486408

    Fax: +49 3672 48648408

    E-Mail: schulen-soziales@rudolstadt.de

    Bankverbindung

    Stadt Rudolstadt

    Empfänger: Stadt Rudolstadt

    IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31

    BIC: GENODEF1RUJ

    Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer/-innen melden sich bitte im Bürgerservice.

    Wichtiger Hinweis:

    Im Moment ist der Zugang im Gebäude Breitscheidstraße 133 mittels Aufzug nicht möglich (Stand 10/2024).
    Bitte wenden Sie sich bei Bedarf zwecks Absprache an die zuständige Stelle!
    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Version

    Technisch erstellt am 30.01.2008 (von: Beate Rothe)

    Technisch geändert am 05.04.2024 (von: Leistner, Susanne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    • Hortanmeldung (Bewilligung des Hortbesuchs)
    • Einkommensnachweise
    • Nachweis des Kindergeldbezugs

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Die Bewilligung des Hortbesuchs für Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder muss erfolgt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Mit Antragseingang beziehungsweise Änderungsmitteilung werden die Voraussetzungen zum Hortbesuch geprüft und die Hortgebühren ermittelt. Sie erhalten einen Bescheid über die zu zahlenden Gebühren.

    Kosten

    Die Kosten für den Hortbesuch richten sich nach den jeweils geltenden Kommunalsatzungen.

    Bei An- und Abmeldungen während des laufenden Schuljahrs entsteht Ihnen die Gebühr auch für den Monat in voller Höhe, in dessen Verlauf die An- oder Abmeldung wirksam wird. Maßgebend ist grundsätzlich das durchschnittliche Monatseinkommen des dem jeweiligen Schuljahr der Hortbetreuung vorangegangenen Kalenderjahrs.

    Die soziale Staffelung der Kosten g erfolgt nach dem Einkommen und der Anzahl der Kinder einer Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Höhe der Personalkostenbeteiligung ermäßigt sich auf Antrag für jedes den Schulhort besuchende Kind einer Familie um 25 % je weiterem Kind der Familie, das gleichzeitig den Schulhort oder eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besucht.

    Wenn Sie im laufenden Zeitraum der Hortbetreuung Empfänger von Leistungen:

    • zur Sicherung des Lebensunterhalts,
    • zur Hilfe zur Erziehung,
    • zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
    • nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind oder
    • einen Kinderzuschlag erhalten,

    werden Sie auf Antrag und bei Vorlage geeigneter Unterlagen frühestens ab dem Kalendermonat der Antragstellung für die Dauer des Bezugs dieser Leistungen von den Gebühren befreit.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 10.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 10.07.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)