Kinder zum Hortbesuch anmelden
Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind für den Hort anmelden können.
Beschreibung
Der Schulhort ist organisatorischer Teil der Grundschule oder der Gemeinschaftsschule mit Primarschulteil. Sie können Ihre Kinder für die Hortbetreuung vor und/oder nach dem Schulunterricht sowie zusätzlich auch während der Schulferien anmelden. Sofern Ihre Kinder die Primarstufe besuchen (1. bis 4. Klassenstufe) besteht für sie Anspruch auf Förderung in einem Schulhort an allen Schultagen (montags bis freitags) mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit sowie in den Schulferien. Der konkrete Betreuungsumfang des Schulhorts sowie das Hortangebot in den Schulferien wird von der Schule festgelegt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Wirtschaftliche Jugendhilfe, BAföG, Elterngeld
Beschreibung
BAföG
Um jungen Menschen eine gute Ausbildung zu ermöglichen und sie finanziell zu unterstützen, kann für förderfähige Ausbildungen ein Antrag auf Ausbildungsförderung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Leistungsamtes gestellt werden.
Elterngeld
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht jungen Eltern möglichst ohne finanzielle Sorgen in das Familienleben zu starten.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wielandstraße
Linie:- Bus: 212
- Haltestelle: Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Regio Südost
- Haltestelle: Busbahnhof
Linie:- Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3634 354-629(Sekretariat)
E-Mail: elterngeld@lra-soemmerda.de
E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de
E-Mail: bafoeg@lra-soemmerda.de
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
für die Festsetzung der Gebühren:
- Einkommensnachweis
- Nachweis des Kindergeldbezugs
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen ein Kind oder mehrere Kinder haben, die eine Grundschule oder eine Gemeinschaftsschule mit Primarstufe besuchen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen jährlich schriftlich einen Antrag auf Gewährung der Hortbetreuung für Ihr Kind beziehungsweise jedes Ihrer Kinder an die zuständige Stelle senden. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid mit dem die von Ihnen zu zahlenden Hortgebühren festgesetzt werden, sofern der Betreuungsanspruch vorliegt.
Fristen
Der Antrag ist jährlich bis zum 31. Mai für das darauffolgende Schuljahr schriftlich zu beantragen. Bei Änderungen (zum Beispiel Umzug) kann auch außerhalb dieser Frist ein Antrag gestellt werden.
Kosten
Die Antragsteller werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung "Hortgebühren Festsetzung" zu finden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Anmeldung, Schulhort, Ferienhort, Inanspruchnahme, Hortbetreuung