Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Bewilligung

    Kinder zum Hortbesuch anmelden

    Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind für den Hort anmelden können.

    Beschreibung

    Der Schulhort ist organisatorischer Teil der Grundschule oder der Gemeinschaftsschule mit Primarschulteil. Sie können Ihre Kinder für die Hortbetreuung vor und/oder nach dem Schulunterricht sowie zusätzlich auch während der Schulferien anmelden. Sofern Ihre Kinder die Primarstufe besuchen (1. bis 4. Klassenstufe) besteht für sie Anspruch auf Förderung in einem Schulhort an allen Schultagen (montags bis freitags) mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit sowie in den Schulferien. Der konkrete Betreuungsumfang des Schulhorts sowie das Hortangebot in den Schulferien wird von der Schule festgelegt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Erzberger Allee 14

    36433 Bad Salzungen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: neben Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: An der Schanzhohle (36 Kurzzeitparkplätze), darüber hinaus können auch freie Dauerparkplätze genutzt werden
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linie:
      • Bus: Stadtlinie A

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03695 61-6200

    Fax: 03695 61-6299

    E-Mail: gebaeudewirtschaft@wartburgkreis.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Wartburgkreis

    Empfänger: Landratsamt Wartburgkreis

    IBAN: DE87 8405 5050 0000 0161 10

    BIC: HELADEF1WAK

    Bankinstitut: Wartburg-Sparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer bitte den Haupteingang benutzen.

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    schriftlicher Antrag

    für die Festsetzung der Gebühren:

    • Einkommensnachweis
    • Nachweis des Kindergeldbezugs

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Kind oder mehrere Kinder haben, die eine Grundschule oder eine Gemeinschaftsschule mit Primarstufe besuchen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen jährlich schriftlich einen Antrag auf Gewährung der Hortbetreuung für Ihr Kind beziehungsweise jedes Ihrer Kinder an die zuständige Stelle senden. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid mit dem die von Ihnen zu zahlenden Hortgebühren festgesetzt werden, sofern der Betreuungsanspruch vorliegt.

    Fristen

    Der Antrag ist jährlich bis zum 31. Mai für das darauffolgende Schuljahr schriftlich zu beantragen. Bei Änderungen (zum Beispiel Umzug) kann auch außerhalb dieser Frist ein Antrag gestellt werden.

    Kosten

    Die Antragsteller werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung "Hortgebühren Festsetzung" zu finden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Stichwörter

    Anmeldung, Schulhort, Ferienhort, Inanspruchnahme, Hortbetreuung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de