Hortbesuch ändern
Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern oder die Betreuungszeiten des Schul- beziehungsweise Ferienhorts ihres Kindes angepasst werden können.
Beschreibung
Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Schulen, Soziales und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Breitscheidstraße 133
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
* Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr * Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr * Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr * Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Rudolstadt
Empfänger: Stadt Rudolstadt
IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31
BIC: GENODEF1RUJ
Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer/-innen melden sich bitte im Bürgerservice.
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Mitteilung (formlos)
- gegebenenfalls Einkommensnachweise
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung zur Hortbetreuung müssen Sie schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen. Nachdem die Änderungsmitteilung geprüft wurde, erhalten Sie von der Hortgebührenstelle gegebenenfalls einen Bescheid mit den neu festgesetzten Hortgebühren.
Kosten
Sie werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung "Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen" zu finden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hortbetreuung, Ferienhort, Änderung, Schulhort