Hortbesuch ändern
Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern oder die Betreuungszeiten des Schul- beziehungsweise Ferienhorts ihres Kindes angepasst werden können.
Beschreibung
Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landratsamt Sömmerda - Wirtschaftliche Jugendhilfe, BAföG, Elterngeld
Beschreibung
BAföG
Um jungen Menschen eine gute Ausbildung zu ermöglichen und sie finanziell zu unterstützen, kann für förderfähige Ausbildungen ein Antrag auf Ausbildungsförderung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Leistungsamtes gestellt werden.
Elterngeld
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht jungen Eltern möglichst ohne finanzielle Sorgen in das Familienleben zu starten.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1215
99601 Sömmerda
Hausanschrift
Bahnhof
Regionalbahn: Regio Südost
Busbahnhof
Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
Wielandstraße
Bus: 212
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de(Jugendamt)
E-Mail: bafoeg@lra-soemmerda.de(BAföG)
E-Mail: elterngeld@lra-soemmerda.de(Elterngeld)
Internet
Bankverbindung
Landratsamt Sömmerda
Empfänger: Landratsamt Sömmerda
IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80
BIC: HELADEF1WEM
Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Mitteilung (formlos)
- gegebenenfalls Einkommensnachweise
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung zur Hortbetreuung müssen Sie schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen. Nachdem die Änderungsmitteilung geprüft wurde, erhalten Sie von der Hortgebührenstelle gegebenenfalls einen Bescheid mit den neu festgesetzten Hortgebühren.
Kosten
Sie werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung „Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen“ zu finden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023