Hortbesuch ändern
Hier erhalten Sie Informationen dazu, wie Sie Ihre persönlichen Daten ändern oder die Betreuungszeiten des Schul- beziehungsweise Ferienhorts ihres Kindes angepasst werden können.
Beschreibung
Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gotha - Abt. Schul- und Kindergartenverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Philosophenweg
Anzahl: 40
Gebühren: nein
Orangerie
Bus: Orangerie
Orangerie
Straßenbahn: Orangerie
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Neues Rathaus - Ekhofplatz 24 Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 18:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Stadtverwaltung: Mo, Fr 09:00 - 12:00 Uhr Di 13:00 - 16:00 Uhr Do 09:00 - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Anmeldung für den Besuch eines Schulhortes an einer staatlichen Grundschule der Stadt Gotha
Änderungsmeldung für den Besuch eines Schulhortes an einer staatlichen Grundschule der Stadt Gotha
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Mitteilung (formlos)
- gegebenenfalls Einkommensnachweise
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Änderung zur Hortbetreuung müssen Sie schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen. Nachdem die Änderungsmitteilung geprüft wurde, erhalten Sie von der Hortgebührenstelle gegebenenfalls einen Bescheid mit den neu festgesetzten Hortgebühren.
Kosten
Sie werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung „Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen“ zu finden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023