Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind vom Hort abmelden können.
Beschreibung
Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Für Kauern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
schriftliche Mitteilung (formlos)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.
Fristen
Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Ferienhort, Abmeldung, Schulhort, Hortbetreuung, Hort