Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

    Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

    Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind vom Hort abmelden können.

    Beschreibung

    Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Kauern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    schriftliche Mitteilung (formlos)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Kinder in Hortbetreuung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Fristen

    Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Stichwörter

    Ferienhort, Abmeldung, Schulhort, Hortbetreuung, Hort

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de