Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung
Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind vom Hort abmelden können.
Beschreibung
Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Rudolstadt - Fachdienst Schulen, Soziales und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Breitscheidstraße 133
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Markt
Anzahl: 3
Gebühren: nein
Parkplatz: Breitscheidstraße 133
Gebühren: nein
Parkplatz: Markt, Ratsgasse und Töpfergasse
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Rudolstadt
Empfänger: Stadt Rudolstadt
IBAN: DE48 8309 4454 0303 0130 31
BIC: GENODEF1RUJ
Bankinstitut: Volksbank Gera-Jena-Rudolstadt e.G.
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer/-innen melden sich bitte im Bürgerservice.
Wichtiger Hinweis:
Im Moment ist der Zugang im Gebäude Breitscheidstraße 133 mittels Aufzug nicht möglich (Stand 10/2024).
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf zwecks Absprache an die zuständige Stelle!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
erforderliche Unterlagen
schriftliche Mitteilung (formlos)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.
Fristen
Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.
Kosten
kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023