Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

    Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

    Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind vom Hort abmelden können.

    Beschreibung

    Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Sömmerda - Wirtschaftliche Jugendhilfe, BAföG, Elterngeld

    Beschreibung

    BAföG

    Um jungen Menschen eine gute Ausbildung zu ermöglichen und sie finanziell zu unterstützen, kann für förderfähige Ausbildungen ein Antrag auf Ausbildungsförderung bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Leistungsamtes gestellt werden.

    Elterngeld

    Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht jungen Eltern möglichst ohne finanzielle Sorgen in das Familienleben zu starten.

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1215

    99601 Sömmerda

    Hausanschrift

    Wielandstraße 4

    99610 Sömmerda

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Regio Südost
    • Haltestelle: Busbahnhof
      Linie:
      • Bus: 200, 201, 205, 206, 208, 209, 210, 211, 212, 216, 220, 242, 243
    • Haltestelle: Wielandstraße
      Linie:
      • Bus: 212

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3634 354-629(Sekretariat)

    E-Mail: bafoeg@lra-soemmerda.de

    E-Mail: elterngeld@lra-soemmerda.de

    E-Mail: jugendamt@lra-soemmerda.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landratsamt Sömmerda

    Empfänger: Landratsamt Sömmerda

    IBAN: DE02 8205 1000 0140 0007 80

    BIC: HELADEF1WEM

    Bankinstitut: Sparkasse Mittelthüringen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    schriftliche Mitteilung (formlos)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Kinder in Hortbetreuung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Fristen

    Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Stichwörter

    Hortbetreuung, Hort, Abmeldung, Schulhort, Ferienhort

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de