Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

    Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

    Hier erhalten Sie Informationen wie Sie Ihr Kind vom Hort abmelden können.

    Beschreibung

    Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Suhl - Sachgebiet Familienförderung / Leistung

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-König-Straße 42

    98527 Suhl

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 53  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03681 742435(SB Vatersch.- u. Unterhaltsangelegenheiten)

    Telefon Festnetz: 03681 742530(Sachgebietsleitung)

    Telefon Festnetz: 03681 742556(SB BaföG / Elterngeld)

    Telefon Festnetz: 03681 742635(SB Bundeselterngeld)

    Telefon Festnetz: 03681 742503(SB Unterhaltsvorschuss)

    Telefon Festnetz: 03681 742528(SB wirtsch. Jugendhilfe Kitas/Hort)

    Fax: 03681 742542

    E-Mail: jugendamt@stadtsuhl.de

    Weitere Informationen

    Digitale Dienstleistungen & Bürgerservice

    Bürgerservice, digitale Dienstleistungen in Suhl

    Unterhaltsvorschuss Online - Finanzielle Hilfen für Kinder von Alleinerziehenden

    Startseite - Unterhaltsvorschuss online (unterhaltsvorschuss-online.de)

    Der BAföG-Antrag

    BAföG Digital (bafoeg-digital.de)

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    schriftliche Mitteilung (formlos)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Kinder in Hortbetreuung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Fristen

    Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.

    Kosten

    kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Stichwörter

    Ferienhort, Schulhort, Abmeldung, Hortbetreuung, Hort

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de