Jagdschein Zulassung zur Jägerprüfung beantragen
Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. Die Entscheidung für die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde.
Beschreibung
Personen, welche die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen.
Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen.
Dazu ist eine Zulassung notwendig.
Die Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde.
Dazu sind ihr Nachweise zu erbringen beispielsweise über die Teilnahme an
Ausbildungskursen
Ausbildungsstunden in Schießdisziplinen
Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
Entrichtung der Prüfungsbgebühren.
Nach erfolgreicher Zulassung erfolgt die Teilnahme an der Prüfung.
Die Jägerprüfung besteht aus der:
schriftlichen Prüfung
mündlich-praktischen Prüfung sowie der
Schießprüfung.
Zuständigkeit
Untere Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1165
04581 Altenburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Lindenaustraße
Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn folgende Nachweise erbracht werden:
Nachweis, dass er an mindestens 130 Ausbildungsstunden eines anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen,
Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,
Für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters,
Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.
Formulare
Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Voraussetzungen
Personen dürfen zu Prüfungen nur zugelassen werden, wenn sie sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Untere Jagdbehörde ist für die Durchführung der Jägerprüfung zuständig.
Der Termin der jeweiligen Jägerprüfung wird durch die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte bekanntgegeben.
Zwei Wochen vor Prüfungsbeginn muss die Anmeldung bei der Prüfungsbehörde erfolgen.
Die Prüfungsbehörde kann Ausnahmen zulassen.
Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.
Fristen
Sechs Monate vor Beginn der Prüfung muss das 15. Lebensjahr vollendet sein.
Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 31.07.2023