Jägerprüfung Zulassung

    Jagdschein Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

    Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. Die Entscheidung für die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde. 

    Beschreibung

    Personen, welche die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. 

    Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. 

    Dazu ist eine Zulassung notwendig.

    Die Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde.

    Dazu sind ihr Nachweise zu erbringen beispielsweise über die Teilnahme an

    Ausbildungskursen

     Ausbildungsstunden in Schießdisziplinen

    Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

    Entrichtung der Prüfungsbgebühren. 

    Nach erfolgreicher Zulassung erfolgt die Teilnahme an der Prüfung. 

    Die Jägerprüfung besteht aus der:

    schriftlichen Prüfung

    mündlich-praktischen Prüfung sowie der 

    Schießprüfung.

    Zuständigkeit

    Untere Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Landratsamt Altenburger Land - Fachdienst 40 - Öffentliche Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1165

    04581 Altenburg

    Hausanschrift

    Lindenaustraße 9

    04600 Altenburg

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: null
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Lindenaustraße

    Bus: Stadtlinien I, L, S, W, Z

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Empfang Altenburg: Montag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Dienstag    08:00 bis 12:00 und 13:30 bis 18:00 Uhr Mittwoch    08:00 bis 13:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr Freitag    08:00 bis 12:00 Uhr Im Landratsamt Altenburger Land gelten aktuell folgende Besucherregelungen: Das Landratsamtshauptgebäude in der Altenburger Lindenaustraße 9 sowie alle Außenstellen in Altenburg und Schmölln dürfen nur mit vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Bürgerinnen und Bürger, die ein persönliches Anliegen haben, können die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 03447 586-0 oder unter buergerservice@altenburgerland.de  erreichen und einen individuellen Vor-Ort-Termin auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Den Bürgern bekannte Sachbearbeiter in den Fachdiensten können auch direkt telefonisch kontaktiert werden. Gelbe Säcke erhalten Sie im Dienstleistungsbetrieb Abfallwirtschaft in der Jüdengasse 7 in Altenburg. Die Post- und Paketannahme ist über unsere Poststelle gewährleistet: Tel. 03447 586-182 und -184 .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03447 586-132

    Fax: 03447 586-106

    E-Mail: ordnung.gewerbe@altenburgerland.de

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2008 (von: Administrator Administrator)

    Technisch geändert am 15.08.2024 (von: Seifert, Jörg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Quaschni, Diana)

    erforderliche Unterlagen

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass bis spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn folgende Nachweise erbracht werden:

    Nachweis, dass er an mindestens 130 Ausbildungsstunden eines anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurs bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einem Mentor teilgenommen hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen,

    Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin

    Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch,

    Für den Fall seiner Minderjährigkeit, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters,

    Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.

    Formulare

    Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

    Voraussetzungen

    Personen dürfen zu Prüfungen nur zugelassen werden, wenn sie sechs Monate vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Untere Jagdbehörde ist für die Durchführung der Jägerprüfung zuständig.

    Der Termin der jeweiligen Jägerprüfung wird durch die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte bekanntgegeben.

    Zwei Wochen vor Prüfungsbeginn muss die Anmeldung bei der Prüfungsbehörde erfolgen.

    Die Prüfungsbehörde kann Ausnahmen zulassen.

    Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

    Fristen

    Sechs Monate vor Beginn der Prüfung muss das 15. Lebensjahr vollendet sein.

    Spätestens einen Werktag vor Prüfungsbeginn müssen die notwendigen Nachweise erbracht werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft am 31.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Technisch geändert am 07.07.2023 (von: Müller, Kerstin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 26.03.2019 (von: Administrator)