Sorgeregister Ausstellung

    Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

    Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
    • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
    • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

    zuständige Stelle

    Zuständiges Jugendamt

    Ansprechpartner

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Jugendamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Postanschrift

    Friedensplatz 8

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Aegidienstraße 19

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-5101

    E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de

    Internet

    Stichwörter

    Adoption, Allgemeiner Sozialer Dienst, Beistandschaften, Eingliederungshilfe, Elterngeld, Familiengerichtshilfe, Frühe Hilfen, Jugend, Jugendarbeit, Jugendförderung, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe, Jugendschutz, Kinder- und Jugendschutz, Kindergärten, Kindertagesstätte, Kita, Pflegekinderwesen, Pflegschaften, Schulsozialarbeit, Sorgerecht, Tagespflege, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Vormundschaften, Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport am 19.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Stichwörter

    Sorgerecht, Uneheliches Kind, elterliche Sorge, Gemeinsame Sorge, Elterliche Sorge, Beistandschaft, Sorgeregister, Sorgeerklärung, Bescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de