Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

    Jagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. 

    Sind Sie bereits in Besitz eines  deutschen Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen. Den deutschen Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde. 

    Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Weimar - Ordnungs- und Versammlungsrecht

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99423 Weimar

    Postfachadresse

    Postfach 2014

    99401 Weimar

    Hausanschrift

    Schwanseestraße 17

    99423 Weimar

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Das Bürgerbüro hat erweiterte Öffnungszeiten. Die individuellen Öffnungszeiten der Fachämter entnehmen Sie bitte der Ämterstruktur.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03643 762-355

    Fax: 03643 762-147

    E-Mail: ordnungsangelegenheiten@stadtweimar.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein 
    • ggf. aktuelles Lichtbild 
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant 
    • Schriftform erforderlich: ja 
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
    • Online-Dienste vorhanden: ja 

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt 
    • persönliche Zuverlässigkeit 
    • körperliche Eignung 
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung  
    • bereits erteilter Jagdschein 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.22

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Stichwörter

    jagdrechtliche Erlaubnis, Jägerschein, Jagdkarte, Jagdlizenz, Jäger, Jagd, Jagdwesen, Jagderlaubnis, Verlängerung, Jagdschein, Jägerei, Jagdpatent, Jagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de