Jagdschein Eintragung

    Jagdschein - Jagdbezirk eintragen lassen

    Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in den Jagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

    Beschreibung

    Haben sich nach Erteilung des Jagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

    Die Eintragung lassen Sie von der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde vornehmen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt - Jagd und Waffenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3210

    E-Mail: waffenwesen@kreis-eic.de

    Internet

    Stichwörter

    Angelnd, Fischen, Fischerei, Jagd, Waffen, Waffen Besitzkarte, Waffenbesitz, Waffenschein, Waffenwesen, Wildmarken

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landratsamt Landkreis Eichsfeld - Rechts- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3201

    Fax: 03606 650-9000

    E-Mail: rechtsamt@kreis-eic.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Weitere Ansprechpartner: Straßenverkehr: 03606 650-3610 / Fahrerlaubnis: 03606 650-3621 / KFZ-Zulassung: 03606 650-3630 / Gewerbe: 03606 650-3227

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein
    • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Änderung der Jagdausübungsfläche

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Stichwörter

    Jagdkarte, Jagd, Jagdschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdpatent, Jagdbezirk, Jagen, Jägerschein, Jäger, Jägerei, Jagderlaubnis, Jagdfläche, Jagdwesen, Jagdlizenz, Jagdausübung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de