Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins beantragen
Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis - Untere Jagdbehörde
Adresse
Hausanschrift
Busbahnhof Schützenplatz
Postanschrift
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Nutzen Sie hierfür kontaktlose Wege (Telefon, Post, Fax, E-Mail, Kfz-Online-Service) zur Kommunikation mit unserem Amt.
Kontakt
Fax: 036691 70-745
Formulare
Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer Unteren Jagdbehörde.
Die Formulare sind zudem Bestandteil der Anlage der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (ThürAPOJ).
Die Prüfungsordnung sowie die notwendigen Formulare können sie unter folgendem Link abrufen:
Voraussetzungen
Bei Minderjährigen ist bei Zulassung die Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Prüfungsbeginn und die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Bei Zulassung ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Falkner oder bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb Thüringens der Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung zu erbringen, wobei die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Prüfungsbehörde obliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Die Prüfungsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und über die Prüfungsteilnahme von zugelassenen Bewerbern, die Prüfungsteile oder eine Prüfung nachholen oder wiederholen.
Fristen
Bewerber für die Prüfung haben sich spätestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungsbeginn bei der Prüfungsbehörde schriftlich anzumelden.
Kosten
Es fallen die üblichen Prüfungsgebühren gemäß Verwaltungskostenordnung an.
- Falknerprüfung: 200 EUR
- Eingeschränkte Jägerprüfung: 222 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 16.12.2024
Stichwörter
Jagd, Greifvögel, Falknerprüfung, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jagen, Jägerei, Beizjagd, Jagdschein, Falknerei, Jagdwesen