Falknerprüfung Zulassung

    Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins beantragen

    Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

    Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Jagd und Waffenwesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1162

    37301 Heilbad Heiligenstadt

    Hausanschrift

    Leinegasse 11

    37308 Heilbad Heiligenstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch: Nur nach Vereinbarung Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03606 650-3210

    E-Mail: waffenwesen@kreis-eic.de

    Stichwörter

    Angelnd, Fischen, Fischerei, Jagd, Waffen, Waffen Besitzkarte, Waffenbesitz, Waffenschein, Waffenwesen, Wildmarken

    Version

    Technisch erstellt am 14.02.2024

    Technisch geändert am 06.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Formulare

    Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer Unteren Jagdbehörde.

    Die Formulare sind zudem Bestandteil der Anlage der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (ThürAPOJ).

    Die Prüfungsordnung sowie die notwendigen Formulare können sie unter folgendem Link abrufen:

    Voraussetzungen

    Bei Minderjährigen ist bei Zulassung die Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Prüfungsbeginn und die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters notwendig.

    Bei Zulassung ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Falkner oder bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb Thüringens der Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung zu erbringen, wobei die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Prüfungsbehörde obliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Die Prüfungsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und über die Prüfungsteilnahme von zugelassenen Bewerbern, die Prüfungsteile oder eine Prüfung nachholen oder wiederholen.

    Fristen

    Bewerber für die Prüfung haben sich spätestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungsbeginn bei der Prüfungsbehörde schriftlich anzumelden.

    Kosten

    Es fallen die üblichen Prüfungsgebühren gemäß Verwaltungskostenordnung an.

    • Falknerprüfung: 200 EUR
    • Eingeschränkte Jägerprüfung: 222 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Thüringen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 16.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 30.06.2023

    Technisch geändert am 16.12.2024

    Stichwörter

    Jagdschein, Jägerei, Jagen, Greifvögel, jagdrechtliche Erlaubnis, Falknerei, Jäger, Falknerprüfung, Beizjagd, Jagd, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 26.03.2019

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 08.03.2024