Falknerprüfung - Zulassung zur Prüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins beantragen
Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.
Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheines ist davon abhängig, dass Sie eine eingeschränkte Jägerprüfung oder zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden haben.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Beschreibung
Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.
Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.
Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.
Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer Unteren Jagdbehörde.
Die Formulare sind zudem Bestandteil der Anlage der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Jäger, Falkner und Jagdaufseher (ThürAPOJ).
Die Prüfungsordnung sowie die notwendigen Formulare können sie unter folgendem Link abrufen:
Voraussetzungen
Bei Minderjährigen ist bei Zulassung die Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Prüfungsbeginn und die schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Bei Zulassung ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung zum Falkner oder bei Prüfungsvorbereitungen außerhalb Thüringens der Nachweis über eine gleichwertige Ausbildung zu erbringen, wobei die Entscheidung über die Gleichwertigkeit der Prüfungsbehörde obliegt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Die Prüfungsbehörde entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und über die Prüfungsteilnahme von zugelassenen Bewerbern, die Prüfungsteile oder eine Prüfung nachholen oder wiederholen.
Fristen
Bewerber für die Prüfung haben sich spätestens vier Wochen vor dem festgesetzten Prüfungsbeginn bei der Prüfungsbehörde schriftlich anzumelden.
Kosten
Es fallen die üblichen Prüfungsgebühren gemäß Verwaltungskostenordnung an.
- Falknerprüfung: 200 EUR
- Eingeschränkte Jägerprüfung: 222 EUR
Gültigkeitsgebiet
Thüringen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Thüringer Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 16.12.2024
Stichwörter
Jagdschein, Jägerei, Jagen, Greifvögel, jagdrechtliche Erlaubnis, Falknerei, Jäger, Falknerprüfung, Beizjagd, Jagd, Jagdwesen